FIBAV Immobilien GmbH, Geschäftsstelle Königs Wusterhausen .
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Unser Provisionsanspruch ist vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts, vom Mieter bzw. Pächter geschuldet für unsere Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit. Die Provision ist zu zahlen mit Abschluß des Hauptvertrages an die FIBAV Immobilien GmbH, Rottdorfer Str. 1, 38154 Königslutter.
Unser Angebot versteht sich freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf bzw. anderweitige Vermittlung bleiben vorbehalten.
Das Angebot ist nur für den Adressaten bestimmt und streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmachts- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag abschließt. Ein unmittelbarer Provisionsanspruch in voller Höhe entsteht auch dann, wenn der Adressat das Objekt gemeinschaftlich mit weiteren Käufern oder nur anteilig erwirbt.
Bei Vorkenntnis ist der Adressat verpflichtet, diese uns unverzüglich schriftlich und unter Angabe des Anbieters mitzuteilen. Ein Provisionsanspruch entsteht in diesem Fall nur dann, wenn durch unsere Vermittlungstätigkeit ein Vertragsabschluß zustande kommt.
Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
Bei Verkaufsofferten im Weg des Privaten Bieterverfahrens handelt es sich bei dem im Exposé ausgewiesenen Kaufpreis um einen Mindestangebotspreis. Dieser stellt eine freibleibende Grundlage für die Unterbreitung von Kaufpreisangeboten durch den Kaufinteressenten dar. Dem Kaufinteressenten entsteht mit seinem Angebot keine Kaufverpflichtung. Der Verkäufer behält sich vor, nicht an den Höchstbietenden zu veräußern sowie von seinen Verkaufsabsichten zurück zu treten. Für die Veräußerung des Objektes bedarf es der Annahme des Kaufangebotes und des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer.
Sofern im Angebot nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart beträgt die Provision für unsere Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit:
Die Provision ist zu zahlen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Als Makler sind wir berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Unser Angebot wird aufgrund der uns durch den Veräußerer / Vermieter / Verpächter zur Verfügung gestellten Informationen unterbreitet. Wir bemühen uns, über die Objekte möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz des Maklers.